Der Master of Science ersetzt in Zukunft den Studienabschluss Diplom Physik und ist diesem als gleichwertig zu betrachten.
Das Masterstudium ist ein konsekutiver Studiengang und baut auf ein Bachelorstudium auf. Am Department Physik werden die Veranstaltungen des Masterstudiengangs erstmals zum Wintersemester 2010 angeboten. Ab dann ist der Beginn des Studiums auch im Sommersemester möglich.

Anmeldung und weitere Informationen

  • Bachelorzeugnis

    Jede/r Bachelor-Studierende der FAU, bei dem das MeinCampus-Konto 180 oder mehr ECTS-Punkte aufweist, wird dringend gebeten, möglichst zeitnah zu Frau Maerker ins Prüfungsamt zu kommen, damit die Leistungen umgebucht und aussortiert werden können, die nicht auf dem Bachelor-Zeugnis erscheinen sollen.
    Jeder Fall muss individuell behandelt werden. Aus diesem Grunde muss jede/r ca. 30 Minuten Zeit mitbringen. Zeugnisse können erst erstellt werden, wenn der Inhalt des Zeugnisses mit Frau Maerker besprochen wurde.

  • Bewerbung zur Aufnahme in den Masterstudiengang

    Die Bewerbung erfolgt online: https://movein-uni-erlangen.moveonnet.eu/;
    Bewerbungsfrist für die Aufnahme zum Wintersemester: 15.07.
    Bewerbungsfrist für die Aufnahme zum Sommersemester: 15.01.

  • Rückmeldung und Umschreibung

    Es wird empfohlen, sich im Bachelorstudiengang zurückzumelden und dann nach Abschluss des Bachelorstudiums in der Studierendenverwaltung die Umschreibung auf Master zu beantragen. Die dafür gültigen Fristen finden Sie auf dem Hinweisblatt: http://www.uni-erlangen.de/studium/zulassung/einschreibung/. Vorgelegt werden müssen

    • die Bescheinigung der Aufnahme in den Masterstudiengang
    • nach Möglichkeit das Bachelorzeugnis

    Liegt das Bachelorzeugnis noch nicht vor, erfolgt die Umschreibung vorläufig und unter Vorbehalt. In diesem Fall muss das Bachelorzeugnis innerhalb eines Jahres nachgereicht werden.
    Bitte beachten, dass in beiden Fällen die Studierenden unaufgefordert die Initiative ergreifen müssen!
    Verzögert sich der Bachelor-Abschluss, kann das Semester im Bachelorstudiengang absolviert werden; dabei können schon Leistungen für das Masterstudium erbracht werden, so dass insgesamt kein Zeitverlust entsteht. Bitte aber beachten, dass mit Abschluss des Bachelorstudiums die Immatrikulation erlischt! Siehe dazu auch die Erläuterungen unter "BAFöG".

  • BAFöG

    Ist die Lücke zwischen Abschluss des Bachelor- und Beginn des Masterstudiums zu groß (> 1 Monat), kommt es zur Unterbrechung der BAFöG-Berechtigung (siehe BAFöG aktuell). Das Stichdatum für die Beendigung des Bachelor-Studiums ist der Tag, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht wird.
    Für BAFög-Bezieher empfiehlt es sich daher, (mindestens) eine notwendige Studienleistung bis zum September (bzw. bei Master-Studienbeginn im Sommersemester bis zum März) aufzuschieben; dafür eignet sich insbesondere das Bachelor-Kolloquium.

Vertiefungsveranstaltungen Experiment und Theorie

Experimentalphysik

  • EV-1 (WS): Atom- und Molekülphysik und Quantenoptik
  • Zur Auswahl:
  • EV-2 (SS): Festkörperphysik
  • EV-2 (SS): Teilchen- und Astroteilchenphysik

Theoretische Physik

  • TV-1 (WS): Quantenmechanik II
  • TV-2 (SS):Theoretische Festkörperphysik

Studienplan

Modulname Kürzel ECTS SWS(1) Be-
reich(2)
Ge-
wicht(3)
Bemerkungen
1. Fachsemester(a)
Experimentalphysik-Vertiefung 1 EV-1 10 4V+3Ü P 1 Mindestens 1 der Module EV-1 und EV-2 muss erfolgreich absolviert werden.
Weiterführende Praktika und Projekte 1 WP-1 5 3P P 1
Theorie-Vertiefung 1 TV-1 10 4V+3Ü P 1 Mindestens 1 der Module TV-1 und TV-2 muss erfolgreich absolviert werden.
Physikalisches Wahlfach (Master) 1 PW 5 2V+1Ü W 1 Aus den Modulen PW und NW müssen mindestens 15 ECTS-Punkte erworben werden.
Physikalisches Wahlfach (Master) 2 PW 5 2V+1Ü PW 1
Nichtphysikalisches Wahlfach (Master), Teil 1(a) NW (ca. 5) (b) W 1 Teil 2 im 2. Fachsemester. Aus den Modulen PW und NW müssen mindestens 15 ECTS-Punkte erworben werden.
2. Fachsemester
Experimentalphysik- Vertiefung 2 EV-2 10 4V+3Ü P 1 Mindestens 1 der Module EV-1 und EV-2 muss erfolgreich absolviert werden.
Weiterführende Praktika und Projekte 2 WP-2 5 3P P 1
Theorie-Vertiefung 2 TV-2 10 4V+3Ü P 1 Mindestens 1 der Module TV-1 und TV-2 muss erfolgreich absolviert werden.
Physikalisches Wahlfach (Master) 3 PW 5 2V+1Ü W 1 Aus den Modulen PW und NW müssen mindestens 15 ECTS-Punkte erworben werden.
Physikalisches Seminar (Master) PSM 5 2S W 1
Nichtphysikalisches Wahlfach (Master), Teil 2 NW 10 (2V + 1Ü) (b) NW 1 Teil 1 im 1.Fachsemester. Aus den Modulen PW und NW müssen mindestens 15 ECTS-Punkte erworben werden.
3. und 4. Fachsemester (Forschungsphase)
Fachliche Spezialisierung FO-1 15 5P P 0 Vertieftes Studium und Literaturrecherche im angestrebten Bereich der Masterarbeit
Projektplanung FO-2 15 5P P 0 Bearbeitung von vorbereitenden Aufgabenstellungen
Masterarbeit FO-3 25 P 2 Bearbeitung der wissenschaftlichen Aufgabenstellung und Anfertigung der Arbeit
Masterkolloquium FO-4 5 P 2 Darstellung der Ergebnisse der Forschungsphase in einem öffentlichen Vortrag mit Befragung
(1) SWS = Semesterwochenstunden, V = Vorlesung, Ü = Übung, P = Praktikum/Projekt, S = Seminar (a) Module ohne Angabe von ECTS-Punkten werden im jeweils darauf folgenden Semester abgeschlossen
(2) P = Pflichtbereich, W = Wahlbereich (b) Die Semesterwochenstunden für die Module PW und NW können variieren. Angegeben sind typische Durchschnittswerte
(3) Gewichtung, mit der die Module entsprechend Anlage 1, Abs. 2 in die Masternote eingehen. Gewicht 0 bedeutet, dass das entsprechende Modul nicht zur Masternote beiträgt