Der Bachelor of Science stellt den ersten Abschluss dar, den man mit dem Studium der Physik erreicht. Er gilt als berufsqualifizierender Abschluss. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass eine Ausbildung, wie sie dem Diplom in Physik entspricht, nur durch Fortfürung des Studiums im Masterstudiengang erreicht wird.

Rechtliche Grundlage des Studiums ist die Prüfungsordnung. In der Prüfungsordnung sind die Anforderungen für einen erfolgreichen Abschluß des Studiums festgelegt.
Demgegenüber legt der folgende Studienplan dar, wie das Studium in der vorgesehenen Zeit organisiert werden kann.

Achtung! Wegen Umstrukturierung der Webseite sind die gültigen Modulbeschreibungen nur über folgende Links abzurufen:

Studienplan

Modulname Kürzel ECTS SWS(1) Be-
reich(2)
Ge-
wicht(3)
Bemerkungen
1. Fachsemester
Experimentalphysik 1+2: Teil 1: Mechanik EP-124V+2ÜP0Teil 2 in Fachsemester 2. Beide Teile des Moduls EP-12 werden durch schriftliche Teilprüfungen abgeschlossen. Es gilt Anlage 1 Abs. 3 Satz 1 PO.
Rechenmethoden der Physik, Teil 1(a) RMP1P+1ÜPTeil 2 im 2. Fachsemester
Grundpraktikum 1, Teil 1(a) GP-12P+1ÜPTeil 2 im 2. Fachsemester
Mathematik für Physiker 1:
Analysis und Lineare Algebra
MP-1158V+4ÜP0
Nichtphysikalisches Wahlfach A, Teil 1(a) NW-13V+1Ü (b)W0Teil 2 im 2. Fachsemester
2. Fachsemester
Experimentalphysik 1+2: Teil 2: Wärmelehre und Elektrodynamik EP-12154V+2ÜP0 Teil 1 in Fachsemester 1. Beide Teile des Moduls EP-12 werden durch schriftliche Teilprüfungen abgeschlossen. Es gilt Anlage 1 Abs. 3 Satz 1 PO.
Rechenmethoden der Physik, Teil 2 RMP51P+1ÜPTeil 1 im 1. Fachsemester
Grundpraktikum 1, Teil 2 52P+1VP0Teil 1 im 1. Fachsemester
Theoretische Physik 1: Mechanik TP-1104V+3ÜP0
Mathematik für Physiker 2 MP-27,54V+2ÜP0Mindestens eines der Module MP-2 und MP-3 muss erfolgreich absolviert werden;
Nichtphysikalisches Wahlfach A, Teil 2 NW-1105P (b)W0Teil 1 im 1. Fachsemester
Grundlagen- u. Orientierungsprüfung:
Nachweis von 30 ECTS aus den Veranstaltungen der ersten beiden Fachsemester, darunter GP-1 und einem der Module MP-1, MP-2, oder TP-1.
3. Fachsemester
Experimentalphysik 3+4: Teil 1: Optik und Quanteneffekte(a) EP-344V+2ÜP1Teil 2 in Fachsemester 4. Die Modulnote ergibt sich aus einer mündlichen Prüfung nach Teil 2.
Grundpraktikum 2 GP-256PP
Theoretische Physik 2: Elektrodynamik TP-2104V+3ÜP1Mindestens 2 der Module TP-2 bis TP-4 müssen erfolgreich absolviert werden;
Mathematik für Physiker 3 MP-3105V+2ÜP1Mindestens eines der Module MP-2 und MP-3 muss erfolgreich absolviert werden;
Schlüsselqualifikationen SQ52V+1Ü (c)SIm Bereich Schlüsselqualifikationen sind mindestens 2,5 ECTS zu erwerben
4. Fachsemester
Experimentalphysik 3+4: Teil 2:Atom- und Molekülphysik EP-34153V+2ÜP1Teil 1 in Fachsemester 3. Die Modulnote ergibt sich aus einer mündlichen Prüfung nach Teil 2.
Physikalisches Experimentieren 1: Elektronikpraktikum PE-1101V+5PP1
Theoretische Physik 3: Quantenmechanik TP-3104V+3ÜP1Mindestens 2 der Module TP-2 bis TP-4 müssen erfolgreich absolviert werden;
5. Fachsemester
Experimentalphysik 5: Kern- und Teilchenphysik EP-57,53V+2ÜP1Mindestens eins der Module EP-5 und EP-6 muss erfolgreich absolviert werden;
Experimentalphysik 6: Festkörperphysik EP-67,53V+1ÜP1siehe EP-5
Physikalisches Experimentieren 2 PE-27,51V+5PP1
Theoretische Physik 4: Statistische Physik TP-4104V+3ÜP1Mindestens 2 der Module TP-2 bis TP-4 müssen erfolgreich absolviert werden;
Physikalisches Wahlfach PW52V+1Ü(d)W1
Nichtphysikalisches Wahlfach NW52V+1Ü (d)W1
Kolloquium Theoretische Physik(e) TP-K7,5P2
6. Fachsemester
Physikalisches Wahlfach PW52V+1Ü(d)W1
Physikalisches Wahlfach PW52V+1Ü(d)W1
Physikalisches Seminar PS52SPW1
Bachelorarbeit BA-110P2
Bachelorkolloquium BA-25P2Ca. 30 minütiger, i.d.R. öffentlicher Vortrag über die Bachelorarbeit mit anschließender Diskussion
(1) SWS = Semesterwochenstunden, V = Vorlesung, Ü = Übung, P = Praktikum, S = Seminar (b) Für das Modul NW-1 wurden die Semesterwochenstunden des Moduls Physikalische Chemie angegeben.
(2) P = Pflichtbereich, W = Wahlbereich, S = Schlüsselqualifikationen (c) Die Semesterwochenstunden des Moduls SQ können von den angegebenen abweichen.
(3) Gewichtung, mit der die Module entsprechend Anlage 1, Abs. 1 in die Bachelornote eingehen. Gewicht 0 bedeutet, dass das entsprechende Modul nicht zur Bachelornote beiträgt. Keine Angabe bedeutet, dass es sich bei dem Modul um eine unbenotete Studienleistung handelt. (d) Die Semesterwochenstunden für die Module PW und NW können von den angegebenen Werten abweichen.
(a) Module ohne Angabe von ECTS-Punkten werden im jeweils darauf folgenden Semester abgeschlossen. (e) Das Kolloquium Theoretische Physik findet in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit statt.